Unabhängiger Prüfer für Briefmarken Jan Hohmann
Unabhängiger Prüferfür BriefmarkenJan Hohmann  

Prüfungen

als Unabhängiger Prüfer für Briefmarken.

Ich prüfe Briefmarken als unabhängiger Prüfer die Ausgaben Alliierte Besetzung, Gemeinschaftsausgaben für die amerikanische, britische und sowjetische Zone auch Kontrollratsausgaben, sowie die Ausgaben Bizone 1-35 (AM-Post) und 36I bis 51 II (Band/Netz-Aufdrucke) .

Hier liegt der Fokus auf den Farben der Kontrollratsmarken, die ich selbstverständlich auch prüfe.

Wichtig sind auch Stücke mit durchgezähntem Oberrand im Plattendruck, da hier die meisten Fälschungen produziert wurden und werden.

Prüfordnung (AGB)

1.         Präambel

 

a. Zweck der Prüfung ist die gutachterliche Beurteilung eines philatelistischen Prüfstückes in Bezug auf Echtheit, Qualität usw. in allen Teilen. Diese gutachterliche Beurteilung erfolgt nach dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland und gemäß dieser Prüfordnung. Diese Prüfordnung muss vom Prüfinteressenten schriftlich anerkannt werden und gilt bis auf schriftlichem Widerruf als Vertragsgrundlage auch für alle zukünftigen Prüfaufträge. Die Sprache ist Deutsch.
 

b. Prüfaufträge können ohne Angabe von Gründen, abgelehnt werden.

 

c. Die unabhängige und unparteiische Prüfung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen. Für nicht eindeutig zuordnenbare Prüfstücke ist keine Zuordnung geschuldet. Die Beurteilung nach katalogisierten Farben erfolgt visuell.

 

d. Der Prüfer ist berechtigt notwendige zerstörungsfreie Untersuchungen am eigentlichen Prüfobjekt durchzuführen, die zum Erlangen von Kenntnissen über das Prüfstück dienen. Dies sind z.B. Ablösen von Falzen etc. Weitergehende Untersuchungen, z.B. chemische Analysen oder auch spektralphotometrische Untersuchungen werden nicht geschuldet.

 

e. Der Prüfinteressent stimmt ausdrücklich zu, dass falsche oder verfälschte Prüfstücke als solche gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind hier Fälschungen zum Schaden der Post.

 

f. Die Ergebnisse der Prüfung werden durch Signatur auf dem Prüfgegenstand und/oder bei höherwertigen Prüfstücken durch Kurzbefund, Befund oder Attest mitgeteilt. Die Signatur des Prüfgegenstandes stimmt der Prüfinteressent ausdrücklich durch Anerkennung dieser Prüfordnung an. Ggf. kann das Ergebnis auch durch einen beigelegten Zettel mitgeteilt werden.

 

g. Kurzbefunde werden mit Prägesiegel, Befunde und Attest werden Prägesiegel und Hologrammfolie und anderen Sicherheitsmaßnahmen versehen.

 

h. Falls eine Prüfanfrage länger als fünf Monate dauert, wird der Prüfinteressent informiert.

2.         Durchführung des Prüfauftrages

a. Die Prüfgegenstände sind unter folgenden Angabe kostenfrei zu übermitteln:

  • Eigentümer der Prüfgegenstände mit Kontaktdaten.
  • Von allen Prüfgegenständen aussagekräftige Farbkopien oder Scans (mindestens 600 dpi). Dabei ist darauf zu achten, dass die Stücke identifizierbar sind. Fotokopien etc. von dicht gesteckten Stecktafeln sind unbrauchbar!
  • Alle für die Prüfung relevanten Informationen, insbesondere vorhandene vorhergehende Prüfergebnisse Dritter.
  • Das Vorliegen von weiteren gleichen Exemplaren des Prüfobjektes aus (un)geteilten Einheiten, wobei die obigen Punkte für die weiteren gleichen Exemplare sinngemäß gelten.
  • Die Übermittlung erfolgt auf eigene Gefahr des Prüfinteressenten, d.h. er hat ggf. eine eigene Transportversicherung abzuschließen.
  • Die Prüfgegenstände sind im sauberen Zustand, in geordneter Form, bei gestempelten Marken gewaschen und falzfrei  auf schwarzen Steckkarten oder -seiten zu übermitteln.
  • Die Prüfgegenstände werden durch den Prüfer gutachterlich beurteilt, wenn nicht Abs.1.b. zum Tragen kommt. Dabei verfährt er nach Abs.1 c bis h.
  • Für die gutachterliche Tätigkeit erhält der Prüfer eine Vergütung nach folgenden Sätzen:

 

Bezeichnung der Leistung

Preis

Signierung

Marken von minderer Qualität, geringem Handelswert (auch billigste Farben) und/oder nicht überprüfbaren Stempel.

1,00  - 2,00 €

keine

Marken mit einem Katalogwert bis 70,- €, ab ca. 10,- € wird neben den Farbbuchstaben auch der Name signiert

2,00 – 3,00 €

Buchstabe und ggf. Namenssignum

Marken mit einem Katalogwert ab 70,- bis 150,- €

3% bis 4% vom Katalogpreis

Buchstabe und Namenssignum

Marken mit einem Katalogwert von 150,- bis 250,- €

3% bis 4% vom Katalogpreis plus Formulargebühren

Kurzbefund

Marken mit einem Katalogwert von 250,- bis 500,- €

Befund

Marken mit einem Katalogwert ab 500,- €

Attest

Marken mit falschem Stempel, Gummierung oder Zähnungsverfälschung werden grundsätzlich signiert

Mindestens 1,50 €, bei höherem Aufwand entsprechend mehr

Entsprechende Kennzeichnung und Namenssignum

Belege von minderer Qualität, geringem Handelswert (auch billigste Farbe) und/oder nicht überprüfbarem Stempel

2,00 – 4,00 €

keine

Belege mit einer Katalognotierung * bis 100,-€

3,00 – 5,00 €

Buchstabe und Namenssignum

Belege mit einer Katalognotierung * über 100,-€

3% bis 4% vom Katalogpreis

Buchstabe und Namenssignum

Belege mit einer Katalognotierung * über 150,-€

3% bis 4% vom Katalogpreis plus Formulargebühren

Kurzbefund

Belege mit einer Katalognotierung * über 250,-€

Befund

Belege mit einer Katalognotierung * über 500,-€

Attest

Belege mit mehr als 5 Marken

1,00 € pro Marke größer 5 Stück.

Mindestgebühr

15,00 €

Kurzbefunde

5,00 €

Befund

9,00 €

Attest

18,00 €

* Berechnung siehe aktuelle Kataloge

 

b. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird berechnet.

 

c. Nicht zur geschuldeten Aufgabe gehört es Plattenfehler, nicht katalogisierte Unterarten und Abarten, Feldmerkmale, usw. festzustellen.  

 

d. Bei besonders aufwendigen Prüfungen kann ein Zusatzaufwand geltend gemacht werden. Hierüber wird der Prüfinteressent vor Durchführung des Prüfauftrages informiert und seine Zustimmung eingeholt.

 

e. Die Rechnungsstellung (per Nachnahme, Vorausrechnung mit Zurückhaltung der Prüfobjekte oder auf Rechnung) für die erbrachten Leistungen erfolgt nach Wahl des Prüfers. Zahlungsziel ist 14 Tage nach erbrachter Leistung.

 

f. Die Rücksendung der Prüfobjekte erfolgt in der Regel in der gleichen Art wie die Hinsendung. Die Versandkosten (Porto und Verpackung) und das Risiko des Verlustes auf dem Postweg hat der Prüfinteressent zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Prüfinteressenten wird für die Rücksendung  eine gesonderte Transportversicherung abgeschlossen.

 

g. Nach Erhalt der Rücksendung ist der Prüfinteressent verpflichtet die Sendung innerhalb 14 Tage zu kontrollieren.

2.         Haftung

 

a. Geschuldet ist eine fachgerechte Prüfung   nach dem Stand der philatelistischen Kenntnisse

 

b. Eine Haftung besteht insoweit auch für einfache Fahrlässigkeit. . Eine Haftung gegenüber Dritter aufgrund des Prüfauftrages erfolgt auch nur soweit wie die Haftung gegenüber dem ursprünglichen Prüfinteressenten. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

c. Die Haftung ist ausgeschlossen im Hinblick auf  subjektive Beurteilungskriterien des Prüfobjektes (wie z.B. die visuelle Zuordnung zu katalogisierten Farben) und bei nachträglicher Veränderung des Prüfobjektes.

 

d. Eine richtige, jedoch irrtümlich an einer falschen Stelle angebrachte Signierung begründet keine Haftung. Ggf. wird dafür ein Kurz-Befund angefertigt.

 

e. Im Fall eines Haftungsanspruches kann ein gleichwertiges Ersatzstück in angemessener Zeit geliefert werden, ein Anspruch auf geldlichen Ausgleich besteht nicht.

 

f. Die in 3.a. bis d. aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Prüfer zurechenbaren Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Prüfinteressenten.

 

g. Kommt der Prüfer nach Beendigung der Prüfung zu der Feststellung, dass das bisher festgestellte Ergebnis seiner Prüfung inkorrekt ist, ist der Prüfinteressent verpflichtet, dem Prüfer durch Vorlage des Prüfobjektes bzw. Attestes, Befundes oder Kurzbefundes am Wohnsitz des Prüfers eine Korrektur zu ermöglichen. Das gleiche gilt im Falle der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches.

3.         Verjährung

Ansprüche des Prüfinteressenten wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Beendigung des Prüfauftrages. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Prüfer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

4.         Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

 

Ist der Prüfinteressent Verbraucher, gilt folgendes Widerrufsrecht:

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Jan Hohmann

Dingelberg 79

38444 Wolfsburg

Email: info@Janhohmann.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Jan Hohmann

Dingelberg 79

38444 Wolfsburg

Email: info@Janhohmann.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
  • Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  •  Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

5.         Erfüllungsort, Gerichtstand

 

a. Der Wohnsitz des Prüfers ist der Erfüllungsort.

 

b. Der Wohnsitz des Prüfers ist ausschließlicher Gerichtstand. Dies gilt auch bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen und einem Kaufmann.

 

c. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Prüfer und dem Prüfinteressenten findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

6.         Salvatorische Klausel

 

a.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Prüfordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Download der Prüfordnung
Prüfordnung UPfB.pdf
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